Für die Mitarbeit in den verschiedenen Fachgruppen der Feuerwehr sind spezielle Lehrgänge erforderlich. Diese werden unter anderem an der Kreisfeuerwehrzentrale in Elmenhorst sowie an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee durchgeführt. Für bestimmte Aufgabenbereiche, wie den Atemschutz ist zusätzlich eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird regelmäßig durch einen Facharzt überprüft. Voraussetzung für die Mitarbeit in der Teileinheit des Löschzuges Gefahrgut (LZ-G) des Kreises Herzogtum Lauenburg ist unter anderem die Qualifikation als Atemschutzgeräteträger.

Neben dem regulären Einsatzdienst ist die Freiwillige Feuerwehr Ratzeburg auch Teil überörtlicher Einheiten des Kreises Herzogtum Lauenburg.Diese Einheiten unterstützen den Katastrophenschutz des Kreises und kommen beispielsweise bei größeren Schadenslagen oder bei länger andauernden Stromausfällen zum Einsatz.

Die Freiwillige Feuerwehr Ratzeburg stellt eine Teileinheit der Regieeinheit Technik & Infrastruktur des Kreises Herzogtum Lauenburg. Diese Einheit unterstützt bei größeren Schadenslagen und Katastrophenschutzeinsätzen.

Die Freiwillige Feuerwehr Ratzeburg stellt eine Teileinheit des Löschzuges Gefahrgut (LZ-G) des Kreises Herzogtum Lauenburg. Dieser kommt bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern zum Einsatz.

Alle Feuerwehrmitglieder, die aktiv am Einsatz- und Ausbildungsdienst teilnehmen, werden als „aktive Mitglieder“ bezeichnet. Darüber hinaus gliedert sich die Feuerwehr in weitere Abteilungen:

Mitglieder dieser Abteilung unterstützen die Feuerwehr organisatorisch und logistisch, ohne selbst eine feuerwehrtechnische Ausbildung zu absolvieren.

Kameradinnen und Kameraden können ab einem Alter von 50 Jahren auf eigenen Wunsch in die Reserveabteilung wechseln. Sie gelten weiterhin als Mitglieder der Feuerwehr, sind jedoch von der Pflicht zur Teilnahme an Übungs- und Einsatzdiensten befreit.

Kameradinnen und Kameraden können ab einem Alter von 50 Jahren auf eigenen Wunsch in die Reserveabteilung wechseln. Sie gelten weiterhin als Mitglieder der Feuerwehr, sind jedoch von der Pflicht zur Teilnahme an Übungs- und Einsatzdiensten befreit.

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Mitglieder, die aufgrund ihres Alters nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen dürfen, wechseln in die Ehrenabteilung.