
ATEMSCHUTZGERÄTETRÄGER

„Andere rennen raus – wir rennen rein.“
Dieser Satz beschreibt die Aufgabe der Atemschutzgeräteträger (AT) sehr treffend. Sie sind diejenigen, die bei Brandeinsätzen unter Atemschutz in Gebäude vorgehen, um Brände zu bekämpfen oder Menschen aus verqualmten Räumen zu retten.
Bei Zimmer- oder Wohnungsbränden erfolgt die Brandbekämpfung häufig über den sogenannten Innenangriff. Da in solchen Situationen die Umgebungsluft durch Rauch, Hitze oder giftige Gase lebensgefährlich sein kann, tragen die Einsatzkräfte umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Die benötigte Atemluft führen sie in Druckluftflaschen auf dem Rücken mit.
Um Atemschutzgeräteträger zu werden, ist neben einer mehrtägigen Grundausbildung auch eine regelmäßige Weiterbildung erforderlich. Zusätzlich müssen die Einsatzkräfte ihre gesundheitliche Eignung regelmäßig durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen.
Einsätze unter Atemschutz gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Deshalb dürfen nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die körperlich und fachlich geeignet sind und die mit den besonderen Gefahren dieser Einsätze vertraut sind.
Körperliche Eignung
Um als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden zu können, müssen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine gültige arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach G 26.3.
Diese Untersuchung dient dem Schutz des Atemschutzgeräteträgers selbst, aber auch dem Schutz der zu rettenden Personen sowie des gesamten Atemschutztrupps. Einsätze unter Atemschutz stellen eine hohe körperliche und psychische Belastung dar, weshalb die Einsatzkräfte den zusätzlichen Anforderungen gewachsen sein müssen.
Ausbildung
Nach einer erfolgreich bestandenen ärztlichen Untersuchung nach G 26.3 sowie der entsprechenden Grundausbildung kann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger begonnen werden.
Der Atemschutzlehrgang wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ durchgeführt. Die Ausbildung findet an mehreren Samstagen an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Elmenhorst statt.
Während des Lehrgangs werden den Teilnehmern sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten im Umgang mit Atemschutzgeräten, im Vorgehen bei Brandeinsätzen sowie im sicheren Arbeiten unter Atemschutz vermittelt.
Fortbildungen
Atemschutzgeräteträger müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um weiterhin im Einsatz unter Atemschutz eingesetzt werden zu dürfen. Dazu gehören eine jährliche Unterweisung sowie ein Atemschutz-Wiederholer, bei dem Belastungsübungen in einer Atemschutz-Übungsanlage durchgeführt werden. Feuerwehrangehörige, die diese vorgeschriebenen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten absolvieren, dürfen bis zur erfolgreichen Teilnahme nicht mehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Alle Aus- und Fortbildungen sowie Einsätze unter Atemschutz werden in einem persönlichen Atemschutznachweis dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt durch die zuständigen Atemschutzwarte.



