Unser Auftrag

Die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse einer Feuewehr sind im Brandschutzgesetz S.-H. festgelegt. Dort ist zu lesen, dass das Feuerwehrwesen folgendes umfasst:

  • Die Bekämpfung von Bränden, sowie den Schutz von Menschen, Tiere und Sachwerte vor Brandschäden (Abwehrender Brandschutz).
  • Die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe).
  • Die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung).
  • Und die Mitwirkung im Katastrophenschutz.

Allgemein sind diese Aufgaben bekannt unter den Schlagworten: Retten, Löschen, Bergen, Schützen.

Retten

Oberste Priorität

Retten ist die Abwendung einer lebensbedrohenden Gefahr durch die Leistung von Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), durch Befreiung aus einer Zwangslage als technische Hilfeleistung (z.B. Befreien von eingeklemmten Personen nach einem Verkehrsunfall) oder dem Herausbringen aus einer gefährlichen Umgebung (z.B. aus einer brennenden Wohnung).

Löschen

Der Ursprung

Das Löschen von Bränden war die erste und namensgebende Aufgabe der Feuerwehr. Vielerorts gründeten sich freiwillige Feuerwehren nach großen Bränden, um künftig besser gewappnet zu sein und das Eigentum zu schützen.

In der Zwischenzeit hat sich das Aufgabenspektrum stark erweitert und die technischen Hilfeleistungen nehmen einen breiten Raum ein.

Bergen

Das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich der Feuerwehren.

Schützen

Das Schützen umfasst im Allgemeinen Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden, z.B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen. Auch Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen, gehört dazu.